Arbeitsvertrag prüfen
Arbeitsvertrag prüfen lassen.
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- kompetenter Rechtsanwalt als Ansprechpartner
- Auswertung und Änderungsvorschläge
Sie haben eine neue und interessante Arbeitsstelle gefunden? Das Vorstellungsgespräch lief gut und Ihr Arbeitgeber hat Ihnen nun den Arbeitsvertrag gegeben und Sie gebeten, diesen zu unterschreiben? Oder Sie sind bereits seit Längerem beschäftigt und Ihr Arbeitgeber möchten Ihnen nun eine neue Tätigkeit zuweisen oder eine bestimmte Leistung kürzen (z.B. Weihnachtsgeld, Überstunden, Urlaubsgeld)?
Hier sollten Sie genau aufpassen und Ihren Arbeitsvertrag aufmerksam lesen.
Sie verbringen einen Großteil Ihrer Zeit auf Ihrer Arbeitsstelle. Der Arbeitsvertrag regelt hierbei, wie genau das Arbeitsverhältnis ausgestaltet ist und welche Rechte und Pflichten Sie haben. Die meisten Arbeitgeber haben sich intensiv beraten und einen Arbeitsvertrag erstellen lassen, der die Arbeitgeberinteressen optimal berücksichtigt.
Hierauf sollten Sie bei einem Arbeitsvertrag in jedem Fall achten:
01
Schriftlicher Arbeitsvertrag
Lassen Sie sich auf jeden Fall einen schriftlichen Arbeitsvertrag geben. Nur so können Sie später nachweisen, auf was genau man sich eigentlich geeinigt hat.
02
Tätigkeitsbeschreibung
Ganz besonders gründlich sollten Sie sich die Tätigkeitsbeschreibung ansehen. Ist hier genau beschrieben, was Sie in Ihrer Tätigkeit tuen und in welcher Stelle bzw. Funktion Sie eingesetzt werden? Die Tätigkeitsbeschreibung ist maßgeblich dafür, welche Arbeiten Ihr Arbeitgeber später von Ihnen verlangen kann und welche nicht. Haben Sie sich beispielsweise auf eine Stelle als „Führungskraft“ beworben, sollte im Arbeitsvertrag nicht stehen, dass Sie „nur“ als Mitarbeiter angestellt werden. Andernfalls könnte Ihnen Ihr Arbeitgeber auch später einfach Aufgaben zuweisen, die eigentlich nicht in das Tätigkeitsfeld einer Führungskraft gehören.
03
Alles was besprochen wurde, muss sich 1:1 im Arbeitsvertrag wiederfinden
Sie haben es geschafft, die Zahlung von Weihnachtsgeld oder zusätzlichen Urlaubstagen zu verhandeln? Oder Ihr Arbeitgeber hat Ihnen zugesichert, dass Sie eine bestimmte Anzahl von Tagen im HomeOffice arbeiten dürfen? Achten Sie unbedingt darauf, dass sich diese Regelungen auf jeden Fall im Arbeitsvertrag wiederfinden. Finden sich solche Vereinbarungen nicht im Arbeitsvertrag wieder, wird es für Sie fast unmöglich zu beweisen, dass Ihnen dies zugesichert wurde.
04
Vorsicht vor Überraschungen
Ebenso sollten Sie im Arbeitsvertrag darauf achten, dass sich dort nicht plötzliche Punkte finden, die im Vorstellungsgespräch so gar nicht besprochen wurden. Tauchen im Arbeitsvertrag plötzlich Vertragsstrafen, Wettbewerbsverbote oder Ausschlussfristen auf, sollten Sie immer vorsichtig sein und dies offen ansprechen.
05
Schwer verständliche Regelungen
In Ihrem Arbeitsvertrag sind plötzlich komplizierte Regelungen und Begriffe, die Sie nicht sofort verstehen? Hier sollten Sie ebenfalls besonders vorsichtig sein. Häufig verstecken sich hinter komplizierten Regelungen und sperrigen Begriffen Punkte, die äußerst nachteilig für Sie sind. Sie sollten daher sämtliche Punkte in Ihrem Arbeitsvertrag auch wirklich verstanden haben. Bei Unklarheiten: Holen Sie Rat von einem Experten ein.
06
Tipp zum Vorgehen
Der größte Fehler beim Vertragsschluss ist, den Vertrag nicht aufmerksam zu lesen und diesen schnell zu unterschreiben. Lassen Sie sich daher Zeit! Kein seriöser Arbeitgeber wird von Ihnen verlangen, dass Sie den Vertrag „an Ort und Stelle“ unterschreiben müssen. Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber daher mit, dass Sie den Vertrag in Ruhe zuhause lesen werden und diesen in den nächsten 1-3 Tagen unterschrieben vorbei bringen. Hierfür wird jeder Arbeitgeber Verständnis haben und Sie können die Regelungen aufmerksam lesen und gegebenenfalls einen Experten hinzuziehen und sich mit diesen beraten.
In diesen Fällen sollten Sie Ihren Arbeitsvertrag auf jeden Fall von einem Anwalt überprüfen lassen:
- Sie verstehen einzelne Regelungen nicht oder sind sich unsicher, was damit genau gemeint ist
- Es finden sich Punkte, die besprochen wurden, nicht im Arbeitsvertrag wieder
- Im Arbeitsvertrag tauchen plötzlich Punkte auf, über die nicht gesprochen wurde (z.B. Vertrags-strafen, Wettbewerbsverbot, Ausschlussfristen etc.)
- Sie beabsichtigen mit Ihrem Arbeitgeber „nachzuverhandeln“ und für Sie bessere Konditionen zu vereinbaren
- Ihr Arbeitgeber möchte Ihnen eine andere Tätigkeit zuweisen oder Sie an einem anderen Ort beschäftigen
- Ihr Arbeitgeber möchte bestimmte Leistungen kürzen (z.B. Weihnachtsgeld, Überstunden, Recht auf HomeOffice etc.)
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RA Marius König
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