Datenschutzsoforthilfe
SOS
Datenschutz-Soforthilfe
- für Sie zusammengefasst: Diese drei Punkte sollten Sie jetzt umsetzen
- kompetenter Rechtsanwalt als Ansprechpartner
- kostenfreies Erstgespräch und volle Kostenkontrolle
In vielen Unternehmen herrscht noch eine große Unsicherheit, wie das Thema „Datenschutz“ angegangen und umgesetzt werden soll. Gleichzeitig gibt es aber große Haftungsrisiken, die Sie unbedingt vermeiden sollten. Setzen Sie daher die folgenden drei Punkte schnellstmöglich um.
01
Homepage
Sorgen Sie dafür, dass insbesondere Ihr Impressum, Ihre Datenschutzerklärung und die Verwendung von Cookies auf Ihre Homepage datenschutzrechtlich korrekt ist.
Die Homepage Ihres Unternehmens ist für jeden einsehbar. Es ist für Experten ein Leichtes festzustellen, ob Ihre Homepage die datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt. Da über Ihre Homepage somit das größte Haftungsrisiko und die Gefahr von Bußgeldern besteht, sollten Sie diese auf jeden Fall entsprechend absichern. Gerne prüfen wir Ihre Homepage zum attraktiven Festpreis.
02
AV-Verträge
Wenn Sie personenbezogene Daten an einen Dritten weitergeben und dieser die Daten für Sie weiterverarbeitet, liegt eine sogenannte „Auftragsverarbeitung“ vor. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie Ihre Geschäftsunterlagen von einem Aktenvernichtungsunternehmen schreddern oder die Lohnbuchhaltung Ihrer Mitarbeiter von Ihrem Steuerberater erledigen lassen.
Kommt es bei dem Dienstleister zu einem Datenverstoß, liegt die Verantwortung für die Daten trotzdem weiterhin bei Ihnen. Ihnen wurden die Daten von Ihren Kunden oder Geschäftspartnern anvertraut, daher sind Sie auch für die Daten verantwortlich – auch wenn Sie diese an einen Dritten weitergeben.
Schließen Sie mit diesen Dienstleistern daher auf jeden Fall einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag). In einem solchen Vertrag schreiben Sie dem Dienstleister bestimmte technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) vor. Wenn der Dienstleister diese Maßnahmen einhält, kann es nicht zu einem Datenschutzverstoß kommen.
Für Sie heißt dies also, dass Sie Ihrer Pflicht, verantwortungsvoll mit den Ihnen anvertrauten Daten umzugehen, nachgekommen sind. Darüber hinaus haben Sie einen entsprechenden Regressanspruch gegen den Dienstleister, da dieser gegen seine vertraglichen Pflichten verstoßen hat.
03
Bestandsaufnahme
Verschaffen Sie sich einen Überblick, an welchen Stellen in Ihrem Betrieb personenbezogene Daten erhoben, gespeichert und weiterverarbeitet werden. Dies reicht von Ihrem Adressbuch über die Personalakte Ihrer Mitarbeiter bis zur „Geburtstagsliste“ am Kühlschrank im Pausenraum. Sind diese Daten ausreichend geschützt und gesichert?
Personenbezogene Daten dürfen Sie nur solange speichern, wie dies erforderlich ist und solange eine Rechtsgrundlage vorliegt, auf deren Grundlage die Speicherung erfolgt. Werden die Daten daher regelmäßig gelöscht, wenn Sie diese nicht mehr speichern dürfen?
Ausgehend von dieser Bestandsaufnahme können Sie dann das Verarbeitungsverzeichnis erstellen, in welchem Sie alle Verarbeitungsvorgänge festhalten. Anschließend können Sie entscheiden, welche weiteren Maßnahmen Sie ergreifen können, um den jeweiligen Schutz der Daten zu erhöhen.
Gerne sind wir Ihnen bei dieser Bestandsaufnahme behilflich. Weitere Informationen, wie wir hierbei vorgehen und welche Kosten anfallen, finden Sie hier.
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