Vertragsrecht
Vertrag prüfen lassen
- Ansprüche durchsetzen.
- zügige Bearbeitung Ihrer Anfrage / kurzfristige Terminvergabe
- kompetente Rechtsanwältin / kompetenter Rechtsanwalt als Ansprechpartner/-in
- außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
Nicht selten läuft es nach Vertragsschluss nicht so wie ursprünglich gedacht. Bei der Frage, welche Rechte Ihnen in einem solchen Fall zustehen, kommt es zunächst darauf an, was im Vertrag zwischen Ihnen und Ihrem Vertragspartner vereinbart wurde. Manchmal finden sich aber auch im Vertrag keine Regelungen für eine bestimmte Situation, zum Beispiel wenn diese bei Vertragsschluss nicht bedacht wurde. Dann kommen ergänzend die gesetzlichen Regelungen zum Tragen. Da die Rechtslage häufig für Nichtjuristen undurchsichtig ist, bedarf es Unterstützung durch einen Rechtsanwalt / Rechtsanwältin, um die eigenen Rechte zu erkennen.
Im Vertragsrecht beraten wir sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen bei der Gestaltung und Prüfung von Verträgen, setzen Ihre Ansprüche effektiv durch und vertreten Sie in außergerichtlichen Vertragsverhandlungen wie auch bei Streitigkeiten vor den ordentlichen Gerichten.
Nachfolgend haben wir einige Themengebiete aus dem Vertragsrecht zusammengefasst:
- Gewährleistung und Garantie
- Durchsetzung von Zahlungsansprüchen
- Rückforderung von geleisteten Zahlungen
- Kündigung und Rücktritt / Stornierung
- Höhere Gewalt
- Widerrufsrechte von Verbrauchern
- Schadensersatzansprüche
- Leistungsausfall und Leistungsverzögerung
- Vertragsanpassung / Störung der Geschäftsgrundlage
- Minderung
WIE ES FUNKTIONIERT
WIR PRÜFEN IHRE RECHTE.
Stellen Sie uns Ihren Vertrag kostenfrei und unverbindlich zur Verfügung. Wir setzen uns anschließend mit Ihnen in Verbindung und besprechen mit Ihnen die Möglichkeiten des weiteren Vorgehens. Danach entscheiden Sie selbst, ob Sie uns mit der Durchsetzung Ihrer Rechte beauftragen möchten.
01
Kontaktaufnahme
Nehmen Sie ganz unkompliziert per Kontaktformular, E-Mail oder Telefon Kontakt zu uns auf und vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch.
02
Erstgespräch
Wir setzen uns mit Ihnen telefonisch in Verbindung. Hier können wir uns unverbindlich kennenlernen und abklären, wie wir Ihnen behilflich sein können. Außerdem klären wir Sie über die mit einer Beauftragung verbundenen Kosten auf.
03
Beauftragung
Entscheiden Sie selbst, ob Sie uns Ihr Vertrauen schenken und uns in Ihrer rechtlichen Angelegenheit beauftragen. Wenn nicht, brauchen Sie auch nichts zu bezahlen.
VORAUSSCHAUEND HANDELN
VERTRÄGE GESTALTEN.
Im Vertragsrecht ist Voraussicht besonders wichtig. Denn erfahrungsgemäß kommt es nach Vertragsschluss häufig zu Situationen, die zu Unstimmigkeiten zwischen den Vertragsparteien führen können. Um die Vertragsbeziehung nicht zu schädigen und sich langwierige Auseinandersetzungen zu ersparen, ist es daher wichtig, im Vertrag die Rechte und Pflichten klar zu definieren und Regelungen zu treffen, wie mit bestimmten Situationen umgegangen werden soll.
Wir entwerfen für Sie die richtigen Verträge und prüfen Verträge, die Ihnen Ihr potentieller Vertragspartner vorgelegt hat.
SPRECHEN SIE UNS AN
IHRE ANSPRECHPARTNERIN
RAin Maren König
E-Mail: mk@koenig-anwaelte.de
Telefon: 07551/ 9474770